Steuern sparen durch Restnutzungsdauer-Gutachten
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Ratgeber und Informationen
Mit einem Nutzungsdauer-Gutachten für Ihre vermietete Immobilie können Sie in der Regel viel Geld sparen – vor allem, wenn Ihr Objekt vor 1990 gebaut wurde und in der Zwischenzeit nicht kernsaniert wurde. Doch worum geht es überhaupt bei einem Restnutzungsdauer-Gutachten?
Viele Fragen beantworten wir Ihnen in unseren FAQs. Auf dieser Seite finden Sie zusätzlich einige (aktuelle) Hintergrundinformationen.
Hintergrundinformationen zum Thema Restnutzungsdauer-Gutachten
Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt normalerweise linear mit einer typisierten Nutzungsdauer von 50 Jahren (2% Abschreibung) oder 40 Jahren (2,5% Abschreibung). Dies bedeutet, dass der steuerliche Wertverlust des Gebäudes jedes Jahr mit einem festen Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird. Allerdings kann ein Steuerpflichtiger nach § 7 Abs. 4 Satz
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