Häufig gestellte Fragen

Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt normalerweise linear mit einer typisierten Nutzungsdauer von 50 Jahren (2% Abschreibung) oder 40 Jahren (2,5% Abschreibung). Dies bedeutet, dass der steuerliche Wertverlust des Gebäudes jedes Jahr mit einem festen Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird.

Allerdings kann ein Steuerpflichtiger nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere als die normale Abschreibung geltend machen, wenn er nachweist, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer. In diesem Fall kann die Abschreibungsdauer verkürzt werden, was zu einem höheren jährlichen Abschreibungsbetrag führt und somit zu einer höheren Steuerersparnis.

Es gibt verschiedene Faktoren, die darüber entscheiden, ob ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie sinnvoll ist. Dabei spielen vor allem das Alter des Gebäudes und der Modernisierungszustand eine entscheidende Rolle.

Am besten eignet sich ein Nutzungsdauer-Gutachten für Immobilien, die älter als 30 Jahre sind und bisher keine Kernsanierung erfahren haben.

Wenn Sie uns mit einer kostenfreien Ersteinschätzung beauftragen, prüfen wir, ob ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie empfehlenswert ist. Wir geben Ihnen anschließend eine Einschätzung der erwarteten Restnutzungsdauer in Jahren.

Die Restnutzungsdauer wir auf Grundlage § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt. Des Weiteren werden die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie eine Nachfolgenutzung untersucht, sodass stets die Anforderungen des Finanzministeriums (BMF-Schreiben vom 22.02.2023) erfüllt sind.

Die Nutzungsdauer-Gutachten von Nutzungsdauer-Gutachter.de werden ausschließlich von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Die Anforderungen des Finanzministeriums (BMF-Schreiben vom 22.02.2023) sind dementsprechend erfüllt.

Zu dem im Bestellprozess auszufüllenden Online-Fragebogen werden in der Regel noch die folgenden Unterlagen benötigt:
  • Fotodokumentation
    • Außenansicht (allseitig)
    • Treppenhaus
    • exemplarisch Wohn-/Nutzräume
    • Bäder
    • Kellerflächen (falls vorhanden)
    • Dachboden (falls vorhanden)
  • Grundrisspläne
  • Lageplan (falls vorhanden)
  • Energieausweis (falls vorhanden)
Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, so werden wir Sie nach Auftragserteilung und Prüfung der eingereichten Unterlagen kontaktieren. Die Unterlagen können bequem im Bestellprozess hochgeladen oder uns per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.

Eine Objektbesichtigung kann bei vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen entfallen. Es ist jedoch von Vorteil, diese von uns durchführen zu lassen, um Rückfragen seitens der Finanzämter zu reduzieren und die Anerkennung des Gutachtens zu erleichtern. Hierbei ist zu beachten, dass der jetzige Modernisierungsstand im Wesentlichen dem Ermittlungsstichtag entsprechen sollte. Anderenfalls ist eine Fotodokumentation ihrerseits zum Ermittlungsstichtag sinnvoll.

Sie können zwischen einer Besichtigung vor Ort sowie einer Online-Besichtigung wählen und diese im Bestellprozess hinzufügen.

Sie können eine Besichtigung vor Ort sowie eine Online-Besichtigung bestellen. Diese wird durch einen externen Dienstleister bzw. durch qualifizierte und zertifizierte Sachverständige durchgeführt und findet i.d.R. innerhalb von ca. 15 Werktagen statt. Der Termin dauert in den meisten Fällen nicht länger als 30-45 Minuten. Beide Besichtigungsarten bieten eine zielführende Aussagekraft, sodass Sie frei wählen können. Die Kosten können Sie unserer Preisliste entnehmen.

Sie werden telefonisch für die Terminvereinbarung kontaktiert. Es bedarf Ihrerseits keiner besonderen Vorbereitungen. Seien Sie einfach während des vereinbarten Zeitfensters vor Ort. Am besten haben Sie vielleicht notwendige Schlüssel o.Ä. gleich zur Hand, sodass Sie dem Objektbesichtiger den Zugang zur Immobilie ermöglichen können.

Sie erhalten zunächst eine E-Mail mit allen Informationen, dem Downloadlink zur App „Immobilien Doku“ (iOS & Android) sowie den Zugangsdaten. Der Zugangscode wird parallel per SMS verschickt. Nun können Sie vorab über die App Fragen zum Objekt beantworten und Fotos hochladen. Sie werden telefonisch für die Terminvereinbarung kontaktiert. Bei dem Termin werden Sie nun über die App per Video-Anruf kontaktiert. Sie muss hierfür zum vereinbarten Zeitpunkt lediglich die App öffnen. Während der Besichtigung werden Sie vom Sachverständigen durch das Objekt bzw. zu den relevanten Punkten gesteuert, während gleichzeitig eine Fotodokumentation erstellt wird. Der übertragene Videostream ist verschlüsselt und wird nicht gespeichert, einzig die erstellten Fotos werden – wie bei herkömmlichen Besichtigungen auch –gespeichert. Nach der Beendigung der Besichtigung werden alle Daten aus der App gelöscht.

Wir bitten Sie, uns im Kommentarfeld oder per E-Mail mitzuteilen, wenn Ihnen genaue Informationen fehlen. Unabhängig davon werden wir Ihre Unterlagen und Informationen auf Plausibilität überprüfen. In manchen Fällen können bestimmte Angaben nicht exakt ermittelt werden und müssen vom Gutachter sorgfältig geschätzt werden.

In der Regel können Sie die Kosten für das Gutachten bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten geltend machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

In der Regel wird für jede Einheit ein separates Gutachten erstellt. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Unsere Gutachten erfüllen alle aktuellen Anforderungen des Finanzministeriums und werden von den Finanzämtern anerkannt. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, begleiten wir Sie bei einer erforderlichen Nachbesserung oder ggf. Einspruchsbegründung. Um Ihnen das Vertrauen in unsere Dienstleistungen zu erleichtern, gewähren wir eine Geld-zurück-Garantie für unsere Gutachten. Die Bedingungen sind unseren AGB zu entnehmen.

Das Nutzungsdauer-Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt, welcher über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von Immobilien verfügt. Das Gutachten wird vor dem Versand von einem weiteren Sachverständigen geprüft. Sowohl der erstellende als auch der plausibilisierende Gutachter verfügen über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Unsere Gutachten genügen somit höchsten Qualitätsansprüchen.

Sie haben die Möglichkeit, uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung oder direkt mit der Erstellung eines Nutzungsdauer-Gutachtens zu beauftragen. Bei der Ersteinschätzung müssen Sie lediglich die erforderlichen Objektdaten über das auf unserer Startseite hinterlegte Tool eingeben und erhalten per E-Mail das Ergebnis der Ersteinschätzung zur Restnutzungsdauer in Jahren. Bei der direkten Beauftragung des Nutzungsdauer-Gutachtens geben Sie ebenfalls die erforderlichen Objektdaten über ein Formular ein und können im nächsten Schritt die benötigten Unterlagen hochladen.

Unser Honorar richtet sich nach der Objektart bzw. Objektgröße und ist der Preisliste zu entnehmen. Bei Beauftragung von mehreren Gutachten gewähren wir Ihnen einen Preisnachlass.

Dabei bieten wir Ihnen eine 100%-ige Festpreisgarantie. 

Die Kosten für das Nutzungsdauer-Gutachten können Sie i.d.R. als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Sie erhalten mit Zusendung des Gutachtens eine Rechnung als PDF-Datei. Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung. Sie müssen daher keine Vorauszahlung leisten.

Die Erstellung Ihres Gutachtens dauert ab Beauftragung und dem Vorliegen vollständiger Unterlagen bis zu ca. 15 Werktage. Sollten Sie das Gutachten schneller benötigen, können Sie im Bestellprozess eine Express-Fertigstellung auswählen. Wir garantieren Ihnen die Fertigstellung des Gutachtens für die Express-Beauftragung innerhalb von 2 Werktagen.

Wir bei Nutzungsdauer-Gutachter.de bieten Ihnen qualitativ hochwertige und zuverlässige Restnutzungsdauer-Gutachten. Um Ihnen das Vertrauen in unsere Dienstleistungen zu erleichtern, gewähren wir eine Geld-zurück-Garantie für unsere Gutachten. Die Bedingungen sind unseren AGB zu entnehmen.

Wir erleichtern Ihnen die Sammelbeauftragung. Hierzu nehmen Sie bitte per E-Mail unter kontakt@nutzungsdauer-gutachter.de oder per Telefon unter 0231/29295099 Kontakt zu uns auf. Sie bekommen im Anschluss vorgefertigte Formulare zugesandt, die Sie bequem ausfüllen und zur Beauftragung an uns zurücksenden können. Die Auslösung des Einzelauftrages über unsere Homepage ist dann nicht mehr erforderlich.

Ja, unsere Gutachter erstellen auch Verkehrswertgutachten. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot gerne an:
Tel. 0231/29295099
E-Mail: kontakt@nutzungsdauer-gutachter.de